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Tintenklex Legasthenie Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Jürgen Frerichs (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem ausdrücklich zu.

§2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden.

§ 3 Widerruf

Widerrufsbelehrung nach den neuen EU-Richtlinien ab dem 01.07.2014

Der Käufer kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) innerhalb von zwei Wochen den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Der Widerruf in schriftlicher Form ist zu richten an:
Jürgen Frerichs
Pommerbyer Weg 15
24351 Damp
Der Widerruf per Email ist zu richten an: info@tintenklex.net

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Verkäufer trägt auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Sofern der Verkäufer die Rücksendekosten trägt, hat die Rücksendung in der günstigsten Form als unversicherter Versand zu erfolgen. In jedem Fall trägt der Verkäufer die Kosten und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung beim Transport.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wie bei Software üblich, wenn die CD vom Käufer entsiegelt worden ist. Sowohl der Aufkleber mit der Seriennummer als auch die Cellophanhülle der CD stellen dabei eine Versiegelung in diesem Sinne dar. Mit Ausnahme der Beschädigung der Versiegelung, bleibt eine Verschlechterung der Ware außer Betracht.

Ende der Widerrufsbelehrung

§4 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Schadensersatzansprüche, insbesondere, aber nicht ausschließlich, wegen Ersatz von Mangelfolgeschäden, Datenverlust oder Virenbefall, sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer in soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
(2) Mängel der gelieferten Software werden dem Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich mitgeteilt und durch den Verkäufer behoben. Dies geschieht nach Wahl des Verkäufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind beim Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Mängel, insbesondere die auftretenden Symptome, sind nach Kräften detailliert zu beschreiben. Nach Ablauf der Rügefrist sind Gewährleistungsansprüche des Käufers hinsichtlich der nicht fristgerecht gerügten offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
(5) Beim Umtausch von Datenträgern, die gemäß Punkt(4) schon bei der Lieferung defekt waren, ist der Käufer verpflichtet, den defekten Datenträger zurückzuschicken. Verzichtet der Verkäufer auf die Rücksendung, so muss der Käufer den defekten Datenträger vernichten oder gänzlich unbrauchbar machen.
(6) Datenträger, die durch starke Gebrauchsspuren unleserlich geworden sind oder anderweitig beschädigt wurden, werden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht gegen eine Gebühr von EUR 10,00 umgetauscht. Ist die Software mit einem Kopierschutz ausgestattet, verlängert sich diese Frist auf 5 Jahre ab Rechnungsdatum. Der Käufer ist verpflichtet, den beschädigten Datenträger auf eigene Kosten zurückzuschicken.
(7) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Programm den Anforderungen des Käufers entspricht.
(8) Die Gewährleistung des Verkäufers entfällt, wenn das gelieferte Originalprodukt beschädigt oder widerrechtlich geändert wurde. Für Mängel, die auf den Betrieb in einem defekten Computer oder defektem Netzwerk zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers.

§5 Nutzungsbedingungen

(1) Im Rahmen der geltenden urheberrechtlichen Regelungen ist der Käufer berechtigt eine einzelne Kopie der Software auf einem einzelnen Rechner zu nutzen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Software auf mehreren Computer gleichzeitig zu installieren oder zu nutzen.
Ausgenommen hiervon sind Schullizenzen. Hierfür gelten die Bedingungen in der Lizenzvereinbarung, die zusammen mit der Software ausgeliefert werden.
(2) Der Käufer darf die Software nur im Rahmen der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes vervielfältigen. Hierzu zählen insbesondere die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus kann der Käufer eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen. Über die Regelungen des Urheberrechtsschutzes hinausgehende Vervielfältigungen darf der Käufer nicht anfertigen.
(3) Der Verkäufer behält sich vor, die Software mit einem Kopierschutz auszustatten. Macht er von diesem Recht Gebrauch, entfällt die Möglichkeit für den Käufer, eine Sicherungskopie anzufertigen. Im Falle eines durch Gebrauch beschädigten Datenträgers gilt §4 Abs.6.
(4) Der Käufer darf die Software zeitlich unbegrenzt nutzen.
(5) Der Käufer muss dafür sorgen, dass die Software nicht widerrechtlich in die Hände unbefugter Dritter gelangt.
(6) Im Falle der Weiterveräußerung der Software ist der Käufer verpflichtet alle Datenträger, Dokumentationen, einschließlich aller angefertigten Sicherheitskopien an den Erwerber zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet alle Installationen auf seinen Computern zu löschen. Weiterhin muss sich der Erwerber mit den in dieser Vereinbarung genannten Nutzungsbedingungen einverstanden erklären.

§6 Sonstiges

(1) Zusätzliche bis zum Vertragsabschluß getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Spätere Vertragsveränderungen sollen grundsätzlich in Form einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.
(2) Gerichtsort ist Eckernförde.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit oder Durchführung der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der entsprechend unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
(4)Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der dem Käufer gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Käufers gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer teilt dies dem Käufer ausdrücklich mit.